Für viele Verbraucher ein undurchsichtiger Markt: Ist dieser Apfel nun aus ökologischem Anbau oder steht da bloss Bio drauf? Und wie sieht es aus mit Produkten aus Nicht-EU-Ländern aus?
In Deutschland besteht wie in der gesamten Europäischen Union seit Anfang 1993 die Verordnung (EWG) Nr. 2092 /91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel für pflanzliche Produkte" als rechtliche Grundlage für den Schutz der Warenzeichen Bio" und Öko". Diese legt die Mindestanforderungen für ökologisch erzeugte pflanzliche Nahrungsmittel fest. Seit dem 24. August 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für alle tierischen Erzeugnisse.
Wer sich unsicher fühlt, sollte bei seinem Einkauf auf die Öko- Kontrollnummer achten, die Bio-Produkte kennzeichnet.
Nun gibt es darüber hinaus noch Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland oder Demeter, in denen viele Bio-Bauern zusammengeschlossen sind. Ihre Anforderungen an den ökologischen Landbau sind zum Teil wesentlich höher als die gesetzlich geforderten, wie unter anderem:
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
Geschlossene Nährstoffkreisläufe
Vielfältige Fruchtfolgen
Tiergerechte Haltung
Ablehnung der Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung
Vorbeugender Gesundheitsschutz von Pflanzen und Tieren
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
In der Praxis verbinden sich staatliche Aufsicht und verbandliche Selbstkontrolle zu einem effektiven Kontrollsystem. Regelmäßig und streng werden alle Betriebe, die Bio-Produkte erzeugen, verpacken und importieren, auf Herz und Nieren überprüft, ob sie sowohl die Öko-Verordnung als auch die jeweiligen Verbandsrichtlinien einhalten. Das tun auch schon einmal unangemeldet private Kontrollstellen. Dabei geht es zum Beispiel nicht nur um den Einsatz von Dünger, die Art der Tierhaltung oder die Zutaten bei der Brot- und Wurstherstellung. Zur Kontrolle gehört auch ein Blick in die Buchführung, denn Öko-Betriebe unterliegen einer umfassenden Aufzeichnungspflicht. Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem droht im schwersten Fall ein Vermarktungsverbot für den gesamten Betrieb. Für den Verbraucherschutz führen die Kontrollstellen natürlich auch im Ausland Inspektionen durch.
Hier finden Sie die wichtigsten:




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